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Einführung und Verpflichtung neues Ratsmitglied

Die Gemeinderatssitzung vom 07.04.2022 begann mit der Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds, Frau Sandra Krempel. Sie wurde durch BM Kohlhaas gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag "namens der Gemeinde zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten" verpflichtet. Hierbei wurde Sie insbesondere auf die Schweigepflicht (§ 20 GemO), die Treuepflicht (§ 21 GemO) und die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 GemO) und das Sonderinteresse (§ 22 GemO) hingewiesen. Sandra Krempel wurde herzlich willkommen geheißen.G