Pflicht zur Strassenreinigung ! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Pflicht zur Strassenreinigung !

Um das Ortsbild in unserer Gemeinde zu erhalten, weise ich auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht hin.

Aus gegebenen Anlässen möchte ich auf die Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers zur Reinigung der an sein Grundstück angrenzenden Gehweges und Straße hinweisen.

Sträucher und Hecken sind soweit zurückzuschneiden, dass keine Behinderungen auf den Gehwegen bzw. Sichtbehinderungen an einmündenden Straßen entstehen.

Dieser sogenannte Lichtraumprofilschnitt kann ganzjährig erfolgen.

Des Weiteren sind die Straßenrinnen von sämtlichem Bewuchs freizuhalten um einen ungehinderten Regenwasser Abfluss zu gewährleisten.

Eric Kohlhaas, Ortsbürgermeister