Hecken und Sträucher an Wegen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hecken und Sträucher an Wegen

Aus verkehrssicherungsbedingten Gründen dürfen auch im Sommer Hecken und Sträucher an innerörtlichen Straßen, Wegen und zu Nachbargrundstücken zurückgeschnitten werden

In den letzten Wochen wurde vermehrt bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen, dass die eine oder andere Hecke in den öffentlichen oder privaten Raum hinein ragt. Daher hier nochmal die grundsätzlichen Pflichten eines jeden Grundstückseigentümers auf diesem Wege kurz zusammengefasst:

Zu den Pflichten zählt auch das Zurückschneiden von Hecken und Sträucher, welche in befahr- und begehbare öffentliche Flächen oder sogar in Nachbars Garten hineinragen. Diese stellen sowohl ein Hindernis, aber auch eine Unfallquelle dar. Besonders kritisch dabei sind Äste, die in Gehwegbereiche oder sogar in Fahrbahnen hineinragen und dabei Fußgänger, aber auch unter Umständen Radfahrer oder andere Fahrzeuge zum Ausweichen zwingen. Vor diesem Hintergrund bitte ich hiermit alle Grundstückseigentümer den Bewuchs noch einmal kritisch zu prüfen und ggfs. so weit zurückzuschneiden, dass keine Gefährdungen für Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Fahrzeuge stattfinden können.

Derartige Pflegeschnitte sind in der Zeit bis 28. Februar nunmehr zugelassen und dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Besten Dank dafür.

Das Astwerk kann in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 0170-4078645) auch auf dem Häckselplatz angeliefert werden.

Eric Kohlhaas, Ortsbürgermeister