Eine große Bitte... | Aktuelle Nachrichten und Informationen

an alle Grundstückseigentümer

Eine große Bitte...

„Alle Jahre wieder“ Hecken und Sträucher an innerörtlichen Straßen, Wegen und zu Nachbargrundstücken sind zurückzuschneiden

In den letzten Wochen wurde vermehrt bei der Gemeindeverwaltung vorgetragen die grundsätzlichen Pflichten eines jeden Grundstückseigentümers auf diesem Wege nochmals klarzustellen.

Dazu zählt auch das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, welche in befahr- und begehbare öffentliche Flächen oder sogar in Nachbars Garten hineinragen. Diese stellen sowohl ein Hindernis, aber auch eine Unfallquelle dar. Besonders kritisch dabei sind Äste, die in Gehwegbereiche oder sogar in Fahrbahnen hineinragen und dabei Fußgänger, aber auch unter Umständen Radfahrer oder andere Fahrzeuge zum Ausweichen zwingen. Vor diesem Hintergrund bitte ich hiermit alle Grundstückseigentümer den Bewuchs noch einmal kritisch zu prüfen und ggfs. so weit zurückzuschneiden, dass keine Gefährdungen für Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Fahrzeuge stattfinden können. Derartige Pflegeschnitte sind in der Zeit bis 28. Februar nunmehr zugelassen und dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Besten Dank dafür. Das Astwerk kann in haushaltsüblichen Mengen zu angegeben Terminen auf dem Häckselplatz angeliefert werden. Sollte wiedererwartend nun kein Termin bei Ihnen passen, so kann man sich auch direkt bei der Gemeindeverwaltung zwecks Terminabstimmung melden, bevor es wild im Wald landet!